Allgemeine Geschäftsbedingungen Pauschalreisen
Basierend auf der europäischen Pauschalreiserichtlinie 2015/2302/EU
Artikel 1 - Definitionen
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
- Unternehmer: eine natürliche oder juristische Person, die mit einem Kunden einen Vertrag abschließt.
- Kunde: eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über eine Bootsfahrt mit Kapitän einschließlich der Unterbringung an Bord eines Schiffes für sich und/oder ihre Gäste abschließt.
- Kapitän: Skipper/Kapitän, der das Kommando über das Schiff hat.
- Gast: die Person, die sich auf Einladung des Kunden und mit Erlaubnis des Unternehmers an Bord des Schiffes befindet.
- Schiff: das im Vertrag als solches bezeichnete Schiff oder ein vergleichbares Schiff.
- Vertrag: jeder Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Kunden, durch den sich der Unternehmer verpflichtet, den Kunden und/oder dessen Gäste gegen Entgelt auf einem Schiff zu befördern.
- Reise: die gesamte Dauer der Fahrt und des Aufenthalts an Bord des Schiffs während des im Vertrag angegebenen Zeitraums.
- Elektronisch: per e-mail of website.
Artikel 2 - Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die der Unternehmer mit dem Kunden abschließt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Unternehmer und Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, seine Gäste auf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Der Kunde stellt den Unternehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die der Gast gegen den Unternehmer geltend macht, soweit die Haftung des Unternehmers bei einer Inanspruchnahme dieser Ansprüche durch den Gast gegen den Unternehmer ausgeschlossen wäre.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen, deren sich der Unternehmer im weitesten Sinne des Wortes beim Abschluss und/oder der Ausführung des Vertrags bedient oder bedient hat.
- Diese AGB gelten unter Ausschluss und ausdrücklicher Ablehnung etwaiger vom Kunden verwendeter Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
- Wenn die Kreuzfahrt keine Übernachtung beinhaltet oder einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden umfasst oder gelegentlich ohne Gewinnerzielungsabsicht einem begrenzten Kundenkreis angeboten wird, finden die Artikel 13 und 14 sowie die Bestimmungen des Standard-Informationsformulars für Pauschalreisen keine Anwendung.
Artikel 3 - Das Angebot
- Ein allgemeines Angebot des Unternehmers in Form von Broschüren, Anzeigen oder Websites ist unverbindlich und stellt eine Aufforderung zur Verhandlung dar.
- Der Unternehmer gibt das individuelle Angebot schriftlich oder elektronisch ab.
- Das schriftliche oder elektronische Angebot wird mit einem Datum versehen und ist für die darin angegebene Frist oder, sofern keine Frist angegeben ist, für 14 Tage ab dem Datum unwiderruflich.
- Das Angebot muss in jedem Fall enthalten:
- Art, Inhalt und Umfang der vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen;
- den Gesamtpreis der Kreuzfahrt, bei Einzelbuchungen pro Person und bei Gruppenbuchungen pro Gruppe, sowie den Prozentsatz, der im Voraus bezahlt werden muss;
- die Zahlungsart und -frist;
- Datum und Uhrzeit der Ein- und Ausschiffung.
- die maximale Gästezahl pro Schiff;
- Bei Einzelbuchungen behält sich der Unternehmer bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestanzahl an Anmeldungen eine Stornierung (zuzüglich Frist) vor.
- eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern diese nicht bereits bereitgestellt wurde.
- das gesetzliche Standard-Informationsformular für Pauschalreisen
Artikel 4 - Vereinbarung
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande. Im Falle einer elektronischen Bestellung wird der Unternehmer dem Kunden eine Bestellbestätigung auf elektronischem Wege übermitteln.
- Die Vereinbarungen werden schriftlich oder elektronisch festgehalten.
- Dem Kunden ist eine Kopie der schriftlichen Vereinbarung auszuhändigen.
Artikel 5 - Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, in jedem Fall jedoch am Tag des Reiseantritts, in der Geschäftsstelle des Unternehmers oder durch Überweisung auf ein vom Unternehmer benanntes Bankkonto erfolgen.
- Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Unternehmer wird jedoch nach Ablauf des Zahlungsziels eine kostenfreie Zahlungserinnerung versenden, in der er den Kunden auf den Zahlungsverzug hinweist und ihm Gelegenheit gibt, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Zahlungserinnerung unter Angabe der wegen Nichtzahlung innerhalb vorgenannter Frist fälligen außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.
- Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist von 14 Tagen ist der Unternehmer berechtigt, mit der Einziehung des ihm geschuldeten Betrags ohne weitere Inverzugsetzung fortzufahren. Nimmt der Unternehmer diese Möglichkeit wahr, sind die damit verbundenen außergerichtlichen Kosten angemessen vom Kunden zu tragen. Der Unternehmer darf maximal die nachstehend genannten Inkassokosten erheben.
Hauptforderungsprozentsatz maximal Entschädigung für Inkassokosten (gesetzliche Änderungen vorbehalten):
Über die ersten 2.500,00 €: 15 %, mindestens 40,00 €
Über die nächsten 2.500,00 €: 10 %
Auf die nächsten 5.000,00 €: 5 %
Über die nächsten 190.000,00 €: 1 %
Auf den Mehrbetrag: 0,5 % Maximal € 6.775,00
Artikel 6 - Stornierung
- Möchte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, muss er den Unternehmer hierüber unverzüglich schriftlich oder auf elektronischem Wege informieren. Als Datum der Stornierung gilt das Eingangsdatum beim Unternehmer.
- Im Falle einer Stornierung schuldet der Kunde dem Unternehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe eines Prozentsatzes des vereinbarten Preises, und zwar:
Schiffsentschädigung: 15 % bei Stornierung bis 6 Monate vor Abfahrt;
20 % bei Stornierung bis 5 Monate vor Reiseantritt;
30 % bei Stornierung bis 4 Monate vor Reiseantritt;
40% bei Stornierung bis 3 Monate vor Reiseantritt
50 % bei Stornierung bis 2 Monate vor Reiseantritt;
75% bei Stornierung bis 1 Monat vor Reiseantritt;
90% bei Stornierung bis 1 Tag vor Reiseantritt
100% bei Stornierung am Abreisetag.
3. Vergütung für Verpflegungs- und sonstige Leistungen:
15 % bei Stornierung bis 2 Monate vor Reiseantritt;
25 % bei Stornierung bis 1 Monat vor Reiseantritt;
50 % bei Stornierung bis 2 Wochen vor Reiseantritt;
75% bei Stornierung bis 1 Woche vor Reiseantritt;
95 % bei Stornierung bis und mit 1 Tag vor Reiseantritt;
100% bei Stornierung am Abreisetag.
4. Bis 7 Tage vor Reiseantritt kann der Kunde beim Unternehmer einen Ersatz verlangen. Die an die Stelle des Kunden tretende Person ist zur Einhaltung sämtlicher Bedingungen aus dem Vertrag verpflichtet. Der Kunde und seine Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für die Bezahlung des noch ausstehenden Preises für die Schiffsfahrt, der Änderungskosten in Höhe von 50,00 € sowie etwaiger Mehrkosten.
5. Der Kunde, der den Vertrag kündigt, ist verpflichtet, die Stornierungskosten gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Absätze zu zahlen, es sei denn, der tatsächliche Schaden ist nachweislich 15 % höher oder niedriger als der Pauschalbetrag. In diesem Fall schuldet der Kunde diesen nachweislich höheren oder niedrigeren Betrag. Dieser Betrag darf den Höchstpreis der Vereinbarung nicht überschreiten. Unter Schaden versteht man erlittenen Verlust und entgangenen Gewinn.
6. Der Unternehmer kann den Vertrag kündigen, wenn er den Vertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen kann und er den Kunden unverzüglich und vor Beginn der Bootsfahrt darüber informiert.
7. Der Unternehmer kann innerhalb der im Angebot genannten Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Zahl der Anmeldungen geringer ist als die vor der Buchung bekannt gegebene erforderliche Mindestteilnehmerzahl.
8. In den in den vorstehenden Absätzen 6 und 7 genannten Fällen erstattet der Unternehmer dem Kunden alle bereits für die Bootsfahrt gezahlten Beträge vollständig zurück, ohne dass er zu Schadensersatz verpflichtet ist.
Artikel 7 - Rechte und Pflichten des Unternehmers
- Der Unternehmer garantiert, dass das Schiff und seine Besatzung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und mindestens über eine ausreichende Sicherheitsausrüstung verfügen.
- Die Fahrroute wird vom Unternehmer und/oder Kapitän in Absprache mit dem Kunden festgelegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Unternehmer und/oder der Kapitän sind jederzeit berechtigt, den Segeltörn aus (voraussichtlichen) nautischen und/oder meteorologischen Gründen zu ändern. Hierzu zählen auch die Änderung des Abfahrts- und/oder Ankunftsortes sowie die vorübergehende Nichtausfahrt der Fahrt. Zu den nautischen und/oder meteorologischen Gründen zählen unter anderem Witterungsverhältnisse, Gezeiten, Sperrungen von Wasserstraßen und der Zustand des Schiffes.
- In den im vorstehenden Absatz genannten Fällen versuchen der Unternehmer und/oder der Kapitän in Absprache mit dem Kunden eine alternative Lösung zu finden. Etwaige Mehrkosten trägt, soweit angemessen, der Kunde. Ob die gewählte Lösung sinnvoll umsetzbar ist, entscheidet der Unternehmer bzw. Pilot.
- Bei unerwartetem Ausfall des vereinbarten Schiffes und/oder des Kapitäns ist der Unternehmer berechtigt, ein gleichwertiges Schiff bzw. einen anderen Kapitän einzusetzen. Ist dies nicht möglich und ist die Nichtverfügbarkeit auf einen Umstand zurückzuführen, den ein sorgfältiger Unternehmer nicht hätte verhindern können, ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Unternehmer kann den Preis bis zu zwanzig Tage vor Beginn der Kreuzfahrt im Zusammenhang mit Änderungen der Beförderungskosten (einschließlich Treibstoffkosten) oder der anfallenden Steuern und Abgaben erhöhen. Bei der Anwendung dieser Vorschrift gibt der Unternehmer an, wie die Erhöhung berechnet wurde. Beträgt die Erhöhung mehr als 8 %, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.
- Verringern sich die im vorstehenden Absatz genannten Kosten nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung. In diesem Fall hat der Unternehmer das Recht, etwaige angefallene Verwaltungskosten von der Rückerstattung abzuziehen.
- Der Unternehmer kann innerhalb der im Angebot genannten Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Zahl der Anmeldungen geringer ist als die vor der Buchung bekannt gegebene erforderliche Mindestteilnehmerzahl.
- Der Unternehmer weist den Kunden auf die Verpflichtung nach § 8 Abs. 9 hin.
- Der Unternehmer trifft mit dem Kunden Vereinbarungen über die Bezahlung von Hafen-, Brücken-, Schleusen- und Lotsengebühren, lokalen Steuern und sonstigen Abgaben wie beispielsweise Kurtaxe und Treibstoffkosten.
- Kann die Rückreise des Kunden und/oder der Gäste aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht wie im Vertrag vereinbart erfolgen, gehen die Kosten für die notwendige Unterbringung für maximal drei Nächte pro Kunde/Gast zu Lasten des Unternehmers.
Artikel 8 - Rechte und Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer oder seinem Vertreter spätestens bei Beginn der Schiffstour eine Liste mit den Namen der Gäste inkl. Telefonnummern von Kontaktpersonen zu übergeben.
- Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass sich das Schiff am Ende der vereinbarten Fahrzeit in demselben Zustand befindet wie zu Beginn der vereinbarten Fahrzeit, soweit dies in seinem Einflussbereich liegt.
- Wenn der Kunde nicht gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gehandelt hat, ist der Unternehmer berechtigt, das Schiff auf Kosten des Kunden wieder in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu Beginn der vereinbarten Fahrzeit befand. Letzteres gilt nicht, wenn die betreffenden Kosten durch eine Versicherung gedeckt sind.
- Der Kunde und seine Gäste haben den Anweisungen des Unternehmers und/oder Kapitäns und/oder sonstiger Crewmitglieder jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Vorschriften und Anweisungen, die der Ordnung und Sicherheit dienen.
- Der Kunde gestattet dem Kapitän und der ggf. anwesenden Crew unentgeltlich die Nutzung der an Bord verfügbaren Gastronomie. Sofern an Bord keine Verpflegung erfolgt, ist im Mietpreis ein Betrag für die Verpflegung von Kapitän und Crew enthalten.
- Das Gepäck des Kunden und seiner Gäste muss so bemessen und untergebracht sein, dass es nicht behindert. Dies liegt im Ermessen des Piloten. Zum erlaubten Gepäck zählen jene Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch des Kunden und/oder Gastes üblicherweise notwendig sind (mit Ausnahme von Nahrungsmitteln und/oder Getränken), die mit der Hand getragen werden können und die ein Kunde und/oder Gast problemlos auf einmal mit sich führen kann; verpackt in Koffern, Taschen, Reisetaschen und/oder Rucksäcken.
- Dem Kunden und/oder seinen Gästen ist das Mitbringen bzw. Mitführen von gefährlichen Stoffen, Waffen, Drogen oder Schmuggelware an Bord untersagt.
- Das Mitbringen und Mitführen von Haustieren an Bord ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung ist verboten.
- Der Kunde wird seine Gäste auf die für sie geltenden Regelungen dieser Bedingungen aufmerksam machen.
Artikel 9 - Nichtübereinstimmung
- Wenn eine oder mehrere Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, sorgt der Unternehmer für die Behebung des Mangels, es sei denn:
a. ist unmöglich; oder
B. unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Vertragswidrigkeit und des Werts der betreffenden Leistungen unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.
- Der Verbraucher ist verpflichtet, den Unternehmer unverzüglich über die Vertragswidrigkeit zu informieren.
Artikel 10 - Kündigung und Aussetzung
- Kommt eine Partei ihrer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht nach, ist die andere Partei berechtigt, die entsprechende Verpflichtung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, es sei denn, die Nichterfüllung rechtfertigt wegen ihrer besonderen Art oder geringfügigen Bedeutung keine Aussetzung oder Kündigung.
- Eine Kündigung des Vertrages ist in jedem Fall möglich, wenn:
- die Gegenpartei in Konkurs geht, einen Zahlungsaufschub erhält, einer Schuldensanierung unterzogen wird oder unter Vormundschaft gestellt wird;
- die Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Inverzugsetzung nachkommt.
- durch den Unternehmer, wenn eine Situation gemäß Artikel 8 Absatz 4, 6, 7 oder 8 vorliegt.
- das in Frage kommende Schiff aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar ist und es trotz angemessener Bemühungen des Unternehmers nicht möglich ist, zeitnah ein anderes vergleichbares Schiff anzubieten.
- vom Unternehmer, wenn innerhalb der im Angebot genannten Frist die Zahl der Anmeldungen geringer ist als die vor der Buchung bekannt gegebene erforderliche Mindestteilnehmerzahl.
3. Die Kündigung bzw. Auflösung bedarf der Schriftform und muss unter Angabe der Gründe erfolgen. Mit Zugang des Kündigungsschreibens, in jedem Fall jedoch 5 Tage nach Absendung des Kündigungsschreibens gilt der Vertrag als außergerichtlich gekündigt.
4. Sofern der Grund für die Stornierung oder Kündigung beim Kunden und/oder Gästen liegt, gehen etwaige hieraus entstehende Schäden zu Lasten des Kunden.
5. Im Falle einer Kündigung durch den Unternehmer kann der Kunde Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, es sei denn, der Mangel ist nicht dem Unternehmer zuzurechnen. Dieser Schadensersatz ist auf die Höhe des vereinbarten Preises für die Schiffsfahrt begrenzt.
Artikel 11 - Haftung
- Die Schadensersatzhaftung des Unternehmers ist auf den dreifachen Betrag des Bootsausflugsbetrages beschränkt, es sei denn, es liegt ein Personenschaden vor oder der Schaden ist auf vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Unternehmers zurückzuführen.
- Ist auf die Erbringung einer Dienstleistung ein Vertrag oder eine Verordnung anwendbar, kann sich der Unternehmer auf den darin enthaltenen Ausschluss oder die Beschränkung seiner Haftung berufen.
- Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt zwei Jahre.
- Der Unternehmer haftet nicht, soweit der Kunde/Gast seinen Schaden aus einer von ihm abgeschlossenen Versicherung ersetzt bekommen hat.
- Wenn der Unternehmer nachweist, dass das Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Kunden und/oder Gastes den Schaden verursacht oder dazu beigetragen hat, erlischt die Haftung des Unternehmers ganz oder teilweise.
- Der Unternehmer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck oder Besitztümern (einschließlich Bargeld, Schmuck, elektronischer Geräte oder anderer Wertgegenstände), wenn diese auf mangelnde Sorgfalt des Kunden zurückzuführen sind; hierzu gehört auch das unbeaufsichtigte Zurücklassen wertvoller Gegenstände auf oder im Schiff.
- Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn und/oder durch Gäste/Besucher, die sich auf seine Einladung an Bord des Schiffes aufhalten, verursacht werden, es sei denn, der Schaden ist auf Handlungen oder Unterlassungen des Unternehmers und/oder des Kapitäns zurückzuführen.
- Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die durch Verspätung, Abweichung von der vereinbarten Anfangs- und/oder Endzeit oder durch Bereitstellung eines Ersatzschiffs entstehen, weil das vereinbarte Schiff aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht zur Verfügung steht.
Artikel 12 - Höhere Gewalt
- Unter höherer Gewalt ist jeder unvorhersehbare Umstand zu verstehen, durch den die Erfüllung des Vertrags verzögert oder verhindert wird, sofern dieser Umstand vom Unternehmer nicht vermieden werden kann und nach dem Gesetz, dem Vertrag oder den guten Sitten nicht zu seinen Lasten geht.
- Als höhere Gewalt gilt auch ein Schaden am Schiff, durch den das Schiff nicht mehr für den vereinbarten Zweck genutzt werden kann und der Schaden nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die der Unternehmer hätte vorhersehen oder verhindern können oder müssen.
- Als höhere Gewalt gilt auch, wenn der Kapitän der Ansicht ist, dass aufgrund der Witterungsverhältnisse, gegebenenfalls in Kombination mit der Art des Schiffes und der Passagiergruppe, die Durchführung einer Reise nicht zu vertreten ist.
- Nach Beendigung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt hat der Unternehmer Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Kosten, sofern diese vor dem Eintritt des Ereignisses der höheren Gewalt, das zur Beendigung des Vertrags geführt hat, entstanden sind und sofern der Kunde hieraus einen Nutzen gezogen hat.
Artikel 13 - Hilfe und Unterstützung
Der Unternehmer ist verpflichtet, Kunden und Gästen bei deren Inanspruchnahme durch diese Hilfe und Unterstützung zu leisten. Ist die Ursache beim Kunden bzw. den Gästen zu verantworten, gehen die Kosten dieser Hilfeleistung zu Lasten des Kunden bzw. der Gäste.
Artikel 14 - Beschwerden
- Beanstandungen hinsichtlich der Vertragserfüllung müssen schnellstmöglich vor Ort gemeldet werden, damit eine Lösung gesucht werden kann. Führt dies nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis oder wird die Reklamation erst nach der Bootsfahrt entdeckt, muss die Reklamation dem Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung schriftlich oder per E-Mail zur Kenntnis gebracht und ordnungsgemäß beschrieben und erklärt werden.
- Beanstandungen bezüglich Rechnungen müssen dem Unternehmer vorzugsweise schriftlich und ordnungsgemäß beschrieben und begründet innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der betreffenden Rechnung vorgelegt werden.
- Eine nicht fristgerechte Einreichung der Beschwerde kann den Verlust der diesbezüglichen Rechte des Kunden zur Folge haben, es sei denn, die Fristüberschreitung kann dem Verbraucher nicht zugerechnet werden.
- Wenn klar ist, dass die Beschwerde nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden kann, liegt ein Streitfall vor.
Artikel 15 - Streitigkeiten und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes nationales Recht zur Anwendung kommt.